Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Webshopimporter / Magdeveloper

Aufgestellt am 11. April 2018.

Magdeveloper Unternehmen

Sitz in der Emmastraat 119, 7547AB, in Enschede, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 08160787.

Artikel 1 Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Allgemeine Bestimmungen und Bedingungen: Die nachstehend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen

Magdeveloper: Magdeveloper, auch bekannt als Webshopimporter, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 08160787.

Dienstleistung: Alle Arbeiten, in welcher Form auch immer, die von Magdeveloper für oder im Namen der Gegenpartei ausgeführt werden.

Gebühr: Der mit der Gegenpartei vereinbarte finanzielle Ausgleich für die Ausführung des Auftrags.

Zuweisung: Die Vereinbarung zur Erbringung von Dienstleistungen.

Andere Partei: Die Person, die die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und den Auftrag zur Erbringung der Dienstleistung erteilt hat.

Übereinkunft: Jede zwischen Magdeveloper und der Gegenpartei abgeschlossene Vereinbarung

 

Artikel 2 Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jeden Vertrag, der zwischen Magdeveloper und der Gegenpartei geschlossen wird, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch auf Verträge mit Magdeveloper anwendbar, deren Ausführung die Beteiligung von Dritten erfordert.
  3. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder anderer Allgemeiner Bedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich abgelehnt.
  4. Sollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar sind, bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen in Kraft. In einem solchen Fall werden sich Magdeveloper und die Gegenpartei beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen Bestimmungen ersetzen.
  5. Abweichungen vom Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich mit Magdeveloper vereinbart wurden.

 

Artikel 3 Angebote und/oder Offerten

  1. Angebote und/oder Kostenvoranschläge werden schriftlich und/oder elektronisch erstellt, es sei denn, dringende Umstände machen dies unmöglich.
  2. Alle Angebote und/oder Kostenvoranschläge von Magdeveloper sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot und/oder Kostenvoranschlag ist eine Frist zur Annahme angegeben. Ist in dem Angebot und/oder der Offerte eine Annahmefrist vorgesehen, so erlischt das Angebot und/oder die Offerte nach Ablauf dieser Frist.
  3. Magdeveloper kann nicht an seine Angebote und/oder Kostenvoranschläge gebunden sein, wenn die Gegenpartei nach den Grundsätzen der Angemessenheit und Fairness und nach den im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben üblichen Kriterien hätte erkennen müssen, dass das Angebot und/oder der Kostenvoranschlag oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder einen schriftlichen Irrtum enthält.
  4. Weicht die Annahme, auch in unwesentlichen Punkten, von dem im Angebot und/oder der Offerte enthaltenen Angebot ab, ist Magdeveloper nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht entsprechend dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Magdeveloper weist auf etwas anderes hin.
  5. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Magdeveloper nicht dazu, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des Angebotspreises auszuführen.
  6. Angebote und/oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen oder Nachbestellungen.

 

Artikel 4 Abonnement

  1. Die Gegenpartei hat die Möglichkeit, ein Probeabonnement für einen Monat abzuschließen.
  2. Das Probeabonnement der Gegenpartei wird nach Ablauf des Probeabonnements automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert.
  3. Bevor Magdeveloper das Abonnement verlängert, wird Magdeveloper die Gegenpartei ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Abonnement auf unbestimmte Zeit verlängert wird.
  4. Die Gegenpartei kann das Abonnement unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist kündigen, sofern in der Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist. Im Falle einer Kündigung läuft das Abonnement bis zum Ende des Monats weiter, ohne dass eine Entschädigung und/oder Abrechnung erfolgt.

 

Artikel 5 Entwicklung, Wartung von Software und/oder Webshop

  1. Die Gegenpartei stellt Magdeveloper rechtzeitig alle Daten, Anweisungen, Materialien, Passwörter und den erforderlichen Zugang zu dem betreffenden Softwaresystem zur Verfügung, die für die Entwicklung und/oder Wartung der Software und/oder des Webshops erforderlich sind oder von denen die Gegenpartei vernünftigerweise annehmen muss, dass sie für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind.
  2. Werden die vorgenannten Informationen und Anweisungen nicht oder nicht rechtzeitig erteilt, ist Magdeveloper berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen. Die durch die Verzögerung entstehenden zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten der Gegenpartei.
  3. Wenn die von der Gegenpartei zur Verfügung gestellten Materialien durch geistiges Eigentum geschützt sind, garantiert die Gegenpartei, dass sie über die erforderlichen Lizenzen verfügt.
  4. Magdeveloper wird sich bemühen, die Gegenpartei nach bestem Wissen und Gewissen über die letzten Neuigkeiten und neuesten Entwicklungen zu informieren.

 

Artikel 6 Lieferung und Garantie-Software

  1. Wenn sich der Vertrag auf die Entwicklung von Software bezieht, ist die Gegenpartei verpflichtet, innerhalb einer Woche nach der Lieferung zu prüfen, ob das Gelieferte in Qualität und Quantität dem Vereinbarten oder zumindest den Anforderungen entspricht, die im normalen Geschäftsleben an es gestellt werden.
  2. Die Lieferung der Software erfolgt, indem Magdeveloper der Gegenpartei Zugang zur Software gewährt. Nach der Lieferung geht die Gefahr der Sache auf die Gegenpartei über.
  3. Magdeveloper garantiert, dass die Software in Übereinstimmung mit den Spezifikationen funktioniert.
  4. Magdeveloper garantiert, dass die Einräumung von Nutzungsrechten an die Gegenpartei, wie in diesem Vertrag erwähnt, nicht mit den Rechten Dritter kollidieren wird.
  5. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Garantie gilt für die Nutzung innerhalb und außerhalb der Niederlande.
  6. Der Benutzer hat das Recht, während der Garantiezeit Mängel kostenlos zu beheben. Magdeveloper wird die Defekte mit dem nächsten Update beheben.
  7. Die Gewährleistung erlischt, wenn und soweit Magdeveloper nachweist, dass die betreffenden Mängel durch Fehlerreparaturen, Wartungen oder Änderungen entstanden sind, die vom Nutzer oder in dessen Auftrag durchgeführt wurden.
  8. Jegliche Form der Gewährleistung entfällt, wenn ein Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch oder mangelnde Sorgfalt entstanden ist oder wenn er auf Veränderungen zurückzuführen ist, die der Nutzer oder Dritte an dem Liefergegenstand vorgenommen haben. Magdeveloper haftet auch nicht für Schäden, die durch diese Mängel entstehen.
  9. Die Gegenpartei muss Mängel und Fehlmengen innerhalb von 1 Woche nach ihrer Entdeckung an Magdeveloper melden.
  10. Wenn die Gegenpartei einen Mangel oder eine Unzulänglichkeit meldet, wird sich Magdeveloper bemühen, diesen Mangel oder diese Unzulänglichkeit spätestens innerhalb von 14 Tagen zu beheben.
  11. Das Recht auf (teilweise) Rückerstattung des Preises, Reparatur oder Ersatz erlischt, wenn die Mängel nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist gerügt werden, es sei denn, die Art des Werks oder die Umstände des Falls erfordern eine längere Frist.
  12. Die Zahlungsverpflichtung wird nicht ausgesetzt, wenn die Gegenpartei und Magdeveloper die mangelhafte Sache innerhalb der angegebenen Frist melden.

 

Artikel 7 Bedingungen für die Nutzung von Software

  1. Die Gegenpartei erwirbt kein Eigentum an der von Magdeveloper entwickelten Software. Magdeveloper gewährt der Gegenpartei die vollständige und nicht übertragbare Nutzung der Software.
  2. Das Nutzungsrecht unterliegt u.a. den folgenden Einschränkungen:
    1. – Der Gegenpartei ist es nicht gestattet, die verwendete Software und Dokumentation an Dritte weiterzugeben oder sie zugunsten Dritter zu nutzen;
    2. – Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, die Software und die Dokumentation zu ändern oder zu modifizieren.
  3. Der Nutzer darf den Hinweis auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen und sonstige Schutzrechte an der Software und der Dokumentation nicht entfernen.

 

Artikel 8 Installationssoftware

  1. Das Produkt wird von Magdeveloper an einem oder mehreren von Magdeveloper bestimmten Orten installiert. Magdeveloper stellt bei der Lieferung sicher, dass ausreichend kompetentes Personal zur Verfügung steht. Die Gegenpartei stellt für dieses Personal die Einrichtungen zur Verfügung, die der Magdeburger Entwickler vernünftigerweise benötigt.
  2. Nach der Installation findet in Anwesenheit der Gegenpartei eine Inspektion und Prüfung statt. Magdeveloper verpflichtet sich, so lange Fachpersonal zur Verfügung zu stellen, bis die Prüfung zu einem für beide Seiten zufriedenstellenden Ergebnis geführt hat.
  3. Dies gilt nicht, wenn die Nutzung, Wartung und Reparatur der Gegenpartei bekannt ist oder bekannt sein müsste.

 

Artikel 9 Software für geistiges Eigentum

  1. Magdeveloper behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm gemäß dem Urheberrechtsgesetz und anderen geistigen Gesetzen und Vorschriften zustehen.
  2. Die geistigen Eigentumsrechte für die Software und die Updates der Software liegen bei Magdeveloper.
  3. Die geistigen Eigentumsrechte an den vom Nutzer in die Software eingegebenen Daten, Informationen und Angaben gehören Magdeveloper.
  4. Magdeveloper behält sich das Recht vor, die bei der Ausführung der Arbeiten erworbenen Kenntnisse für andere Zwecke zu nutzen, soweit dies nicht die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte beinhaltet.

 

Artikel 10 Lieferung des Webshops

  1. Die Prüfung und Verifizierung des Webshops liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Gegenpartei und von Magdeveloper. Nach Prüfung, Verifizierung und Ihrer Zustimmung wird das Produkt ausgeliefert.
  2. Die Gegenpartei ist verpflichtet, den entwickelten und gelieferten Webshop zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung, zu prüfen und eine Rückmeldung zu geben. Die erste Feedback-Runde ist in der Gebühr enthalten und wird nicht zusätzlich berechnet. Die Gegenpartei kann in diesem Stadium nur Rückmeldungen zur Technologie geben.
  3. Wenn die Gegenpartei nach der ersten Feedbackrunde eine Rückmeldung gibt, wird dies als zusätzliche Arbeit betrachtet.
  4. Magdeveloper berechnet für zusätzliche Arbeiten den von ihm verwendeten Stundensatz. Bevor Magdeveloper mit zusätzlichen Arbeiten beginnt, wird die Gegenpartei im Voraus informiert.

 

Artikel 11 Inhalt des Webshops

  1. Magdeveloper ist nicht verantwortlich für den Inhalt und die Informationen des Webshops der Gegenpartei.
  2. Magdeveloper ist berechtigt, die Domainregistrierung zu sperren und/oder zu löschen, wenn der Inhalt:
    1. – im Widerspruch zur (inter)nationalen Gesetzgebung steht;
    2. – einen gewalttätigen Charakter hat oder sich auf einen Ort mit gewalttätigem Inhalt bezieht;
    3. – Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, politischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung;
    4. – pornografischer oder erotischer Natur ist oder sich auf einen Ort mit pornografischem Inhalt bezieht;
    5. – zu illegalen Aktivitäten anregt, sie fördert oder für sie wirbt.
  3. Wenn eine der oben genannten Situationen eintritt, ist Magdeveloper ebenfalls berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention aufzulösen.
  4. Magdeveloper haftet niemals für Schäden, weil der Webshop der Gegenpartei rechtswidrige Inhalte enthält, es sei denn, Magdeveloper hatte Kenntnis von diesen Inhalten.

 

Artikel 12 Schadprogramme und/oder Viren

  1. Die Gegenpartei wird in ihrem Webshop keine Malware und/oder Viren platzieren, die Schäden verursachen könnten.
  2. Wenn die Gegenpartei Malware und/oder Viren in ihrem Webshop platziert hat, wird die Malware und/oder der Virus unverzüglich entfernt.
  3. Wenn die platzierte Malware und/oder Viren einen Schaden auf Seiten von Magdeveloper verursacht haben, ist Magdeveloper berechtigt, die Kosten für diesen Schaden von der Gegenpartei zu fordern.
  4. Wenn es wiederholt vorkommt, dass die Gegenpartei absichtlich Malware und/oder Viren auf ihrer Website platziert, ist Magdeveloper berechtigt, den Vertrag zu kündigen und den Webshop zu schließen.
Artikel 13 Sicherung

  1. Magdeveloper hält Standard-Backups bis zu 2 Tage zurück.
  2. Magdeveloper und die Gegenpartei können vereinbaren, die Backups für einen längeren Zeitraum aufzubewahren.
  3. Die Gegenpartei kann auch ihre eigenen Backups innerhalb der Software erstellen und verwalten.

 

Artikel 14 Hosting und zugehörige Sicherungen

  1. Die Gegenpartei kann Hosting von Magdeveloper erwerben.
  2. Auf der Website www.magdeveloper.com werden verschiedene (Hosting-)Pakete angeboten. Die Leistungen können je nach Paket variieren, wie auf der Website angegeben. Für jedes Paket gibt es eine Begrenzung des Datenverkehrs. Es ist nicht möglich, das Datenverkehrslimit zu überschreiten.
  3. Magdeveloper ist nicht berechtigt, ein Hosting-Konto zu löschen, ohne dass die Dienstleistung abgelaufen ist, gekündigt wurde oder ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Andererseits ist es zulässig, ein Hosting-Konto oder den Nutzer zu sperren, wenn die Gegenpartei die allgemeinen sozialen Ansichten nicht einhält, wie sie für eine normale Nutzung üblich sind.
  4. Die Garantie in Bezug auf das Hosting wird von Magdeveloper übernommen.
  5. Wenn auf dem Hosting-Server planmäßige Wartungsarbeiten durchgeführt werden, wird Magdeveloper die Gegenpartei rechtzeitig darüber informieren.
  6. Magdeveloper bietet eine 99%ige Garantie für die Verfügbarkeit des Webhosting-Servers, mit Ausnahme von geplanten Wartungsarbeiten oder Situationen höherer Gewalt.
  7. Wenn Magdeveloper mit den vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels in Verzug ist, ist ein einmaliger Rabatt auf die Rechnung verhandelbar.
  8. Magdeveloper haftet in keinem Fall für Schäden, die sich aus einem Ausfall, einer Fehlfunktion, einer Abschaltung oder anderen Umständen ergeben, die außerhalb seiner Kontrolle liegen.
  9. Die Gegenpartei ist für die Erstellung und Verwaltung von Sicherungskopien verantwortlich. Magdeveloper speichert Daten nur bis zu 2 Tage zurück. Daher kann Magdeveloper niemals für den Verlust von Daten und/oder Informationen haftbar gemacht werden.
  10. Magdeveloper erstellt Backups bis zu 2 Tage zurück für die interne Verwaltung. Im Prinzip hat die Gegenpartei keinen Zugang zu diesen Sicherungen. Nach Rücksprache kann bei Bedarf Zugang gewährt werden.

 

Artikel 15 Registrierung von Domänen

  1. Die Beantragung und Nutzung des Domänennamens der Gegenpartei unterliegt den geltenden Regeln und Verfahren der zuständigen Registrierungsbehörden. Für die Beantragung des Domänennamens sind die registrierenden Behörden zuständig. Magdeveloper ist nicht dafür verantwortlich, den Antrag auf einen Domainnamen zu erfüllen.
  2. Die Registrierung des Bereichs erfolgt im Namen und unter der Verantwortung der Gegenpartei.
  3. Die Domainregistrierung gilt pro Kalenderjahr und kann nicht geändert werden.
  4. Eine Änderung der Domainregistrierung gilt als neue Domainregistrierung.
  5. Magdeveloper ist in keinem Fall haftbar und verantwortlich für Schäden, die durch den Inhalt und die Nutzung der Domain und des Domainnamens entstehen.

 

Artikel 16 Daten und Informationen

  1. Das Senden und Speichern von (Referenz-)Daten und Informationen über Datenkommunikationsleitungen wie Telefonleitungen, Kabel- oder Funkverbindungen erfolgt unter der Verantwortung und auf Risiko des Nutzers, der diese Kommunikationsmethode verwendet.
  2. Bei der Nutzung von Datenübertragungsleitungen beschränkt sich das Risiko des Nutzers auf die diesbezüglichen Garantien und Haftungen des Netzbetreibers, es sei denn, die Haftung liegt aufgrund eines nachweislichen Fehlverhaltens einer der Parteien bei der verantwortlichen Partei.
  3. Der Nutzer stellt sicher, dass die Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung und anderen Vorschriften eingehalten werden.
  4. Der Nutzer gewährt seinen Mitarbeitern nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, als dies für die Durchführung seiner Arbeit erforderlich ist.
  5. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die sich aus der Verletzung der Allgemeinen Datenschutzverordnung ergeben oder damit zusammenhängen.

 

Artikel 17 Gestaltung

  1. Die Gegenpartei und Magdeveloper vereinbaren, dass die Gegenpartei für die korrekte Lieferung der Inhalte und Informationen für den Entwurf verantwortlich ist.
  2. Magdeveloper entwirft und liefert den Entwurf in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Wünschen der Gegenpartei, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Der Gegenpartei ist es nicht gestattet, Inhalte und Informationen zur Verfügung zu stellen, wenn die Inhalte:
    – im Widerspruch zur (inter)nationalen Gesetzgebung steht;
    – einen gewalttätigen Charakter hat oder sich auf einen Ort mit gewalttätigem Inhalt bezieht;
    – Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, politischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung;
    – pornografischer oder erotischer Natur ist oder sich auf einen Ort mit pornografischem Inhalt bezieht;
    – zu illegalen Aktivitäten anregt, sie fördert oder für sie wirbt.
  4. Wenn eine der oben genannten Situationen eintritt, ist Magdeveloper berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention zu kündigen.
  5. Magdeveloper wird der Gegenpartei einen oder mehrere Gestaltungsvorschläge unterbreiten. Aus diesen Vorschlägen kann die Gegenpartei ein Muster auswählen, an dem sie nach Bezahlung das Eigentum erwirbt. Die übrigen Gestaltungsvorschläge bleiben Eigentum von Magdeveloper.
  6. Sofern nicht anders vereinbart, bleiben die (Originale der) vom Magdeveloper im Rahmen des Auftrags erstellten Ergebnisse (wie Entwürfe, Entwurfsskizzen, Konzepte, Ratschläge, Berichte, Budgets, Kostenvoranschläge, Spezifikationen, Arbeitszeichnungen, Illustrationen, Fotos, Prototypen, maßstabsgetreue Modelle, Gussformen, Prototypen, (Teil-)Produkte, Filme, (Audio- und Video-)Präsentationen, Quellcodes und andere Materialien oder (elektronische) Dateien usw.) Eigentum des Magdevelopers, unabhängig davon, ob sie der Gegenpartei oder Dritten zur Verfügung gestellt werden.
  7. Nach Abschluss des Auftrags sind weder die Gegenpartei noch der Magdeveloper verpflichtet, die verwendeten Materialien und Daten aufzubewahren, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

Artikel 18 Anreicherung des Contents

  1. Die Anreicherung des Contents erfolgt auf Rechnungsbasis.
  2. Wenn die Gegenpartei Magdeveloper mit der Anreicherung des Contents beauftragt, vereinbaren die Gegenpartei und Magdeveloper die Spezifikationen des Auftrags im Vertrag
  3. Magdeveloper ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu verlangen, wenn:
    1. – Die Gegenpartei nimmt ohne Genehmigung von Magdeveloper strukturelle Änderungen an der Website vor;
    2. – die Gegenpartei die Domain ändert.
  4. Magdeveloper ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen und/oder eine Entschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars zu verlangen, wenn das Ergebnis erreicht wurde, wenn die Gegenpartei die Website offline nimmt oder sie auf einen anderen Domainnamen verschiebt.
  5. Wenn die Gegenpartei die Website an einen Dritten überträgt und/oder verkauft, ist die Gegenpartei verpflichtet, den Vertrag über die Anreicherung des Contents an den betreffenden Dritten zu übertragen. Wenn die Gegenpartei den Vertrag nicht überträgt, schuldet die Gegenpartei Magdeveloper das volle Honorar, wenn das Ergebnis erzielt worden wäre.

 

Artikel 19 Kosten

  1. Die Gebühren und/oder Tarife sind in Euro angegeben, ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben, sofern nicht anders angegeben.
  2. Wenn ein Honorar und/oder ein Tarif nicht ausdrücklich vereinbart wurde, wird das Honorar auf der Grundlage der tatsächlich aufgewendeten Stunden und der üblichen Stundensätze von Magdeveloper festgelegt.
  3. Magdeveloper wird die Gegenpartei rechtzeitig vor Abschluss des Vertrags über alle zusätzlichen Kosten informieren oder Informationen zur Verfügung stellen, auf deren Grundlage die Gegenpartei diese Kosten berechnen kann.

 

Artikel 20 Zahlung

  1. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf ein von Magdeveloper zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Lieferung angegebenes Bankkonto, auf der Grundlage einer Einzugsermächtigung oder durch elektronische Zahlung (IDEAL), sofern nicht anders vereinbart.
  2. Die Zahlung kann entweder im Voraus oder im Nachhinein erfolgen.
  3. Die nachträgliche Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine von Magdeveloper anzugebende Weise und in der Rechnungswährung zu erfolgen, sofern nicht anders vereinbart.
  4. Nach Ablauf von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum ist die Gegenpartei von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung in Verzug. Die Gegenpartei schuldet Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat auf den fälligen Betrag ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher.
  5. Im Falle eines Konkurses, eines Zahlungsaufschubs oder einer Zwangsverwaltung werden die Forderungen von Magdeveloper und die Verpflichtungen der Gegenpartei gegenüber Magdeveloper sofort fällig und zahlbar.

 

Artikel 21 Höhere Gewalt

  1. Ein Mangel kann weder dem Magdeveloper noch der Gegenpartei angelastet werden, da der Mangel weder auf sein Verschulden zurückzuführen ist, noch ihm aufgrund des Gesetzes, der Rechtsprechung oder der allgemein anerkannten Praxis angelastet werden kann. In diesem Fall sind die Parteien auch nicht verpflichtet, die Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen.
  2. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird höhere Gewalt neben den einschlägigen Definitionen im Gesetz und in der Rechtsprechung definiert als alle äußeren Ursachen, vorhersehbar oder unvorhersehbar, auf die Magdeveloper keinen Einfluss hat und aufgrund derer Magdeveloper nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen.

 

Artikel 22 Haftung

  1. Die Ausführung des Auftrags erfolgt ausschließlich auf Risiko und Verantwortung der Gegenpartei. Magdeveloper haftet nur für unmittelbare Schäden, die durch bewusste Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Magdeveloper verursacht wurden.
  2. Magdeveloper haftet niemals für indirekte Schäden, darunter auf jeden Fall Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen oder immaterielle Schäden, die die Gegenpartei erlitten hat.
  3. Magdeveloper haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die sich daraus ergeben, dass sich Magdeveloper auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben der Gegenpartei verlassen hat, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit hätte Magdeveloper bekannt sein müssen.
  4. Sollte Magdeveloper für einen Schaden haften, so ist die Haftung von Magdeveloper maximal auf den in der Rechnung angegebenen Betrag oder den von der von Magdeveloper abgeschlossenen Versicherung gedeckten Betrag zuzüglich der von Magdeveloper gemäß der Versicherungspolice zu tragenden Selbstbeteiligung beschränkt.

 

Artikel 23 Datenschutz und Cookies

  1. Magdeveloper wird die Daten und Informationen, die die Gegenpartei Magdeveloper zur Verfügung stellt, sorgfältig und vertraulich behandeln.
  2. Magdeveloper unterhält eine separate Datenschutzrichtlinie, die zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt.

 

Artikel 24 Änderung der allgemeinen Bedingungen

  1. Magdeveloper ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.
  2. Die Änderungen gelten auch für bereits geschlossene Verträge.

 

Artikel 25 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

  1. Für alle Rechtsverhältnisse, an denen Magdeveloper beteiligt ist, gilt ausschließlich das niederländische Recht.
  2. Dies gilt auch, wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die Gegenpartei ihren Wohnsitz im Ausland hat.
  3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
  4. Streitigkeiten zwischen Magdeveloper und der Gegenpartei werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Bezirk Overijssel vorgelegt, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.

 

Artikel 26 Vermietung

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der Handelskammer unter der Nummer 08160787 hinterlegt.